AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bürofee Diane Böse

Stand: 3. März 2011

1. Gegenstand

Sämtlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen von Diane Böse (im weiteren auch Auftragnehmer genannt) im Rahmen von Dienstverträgen im kaufmännischen Geschäftsverkehr liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen.

Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Diane Böse erforderlich. Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Diane Böse. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften gelten nicht als zugesichert.

Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Leistungen ist der Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den Kunden und Diane Böse.

2.  Angebote

Alle Angebote von Diane Böse sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Diane Böse verbindlich.

Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Diane Böse Dritten zugänglich machen.

3.  Art der Dienstleistung, Leistungsumfang

Die Leistungen von Diane Böse erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. Diane Böse übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

Der Leistungsumfang ist für Diane Böse nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Kunden und Diane Böse festgelegt worden ist.

Diane Böse wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.

Der Auftragnehmer ist für den Inhalt der von ihm im Auftrag des Auftraggebers verfassten Dokumente nicht verantwortlich. Die Leistungen vom Auftragnehmer erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis

Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei der Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

4.  Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Diane Böse unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten des Kunden.

Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde Diane Böse alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt Diane Böse von allen Ansprüchen Dritter frei.

Von allen Diane Böse übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die Diane Böse jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist Diane Böse berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet Diane Böse die Unterlagen zurück.

Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.

Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber zu tragen.

5.  Termine, Fristen

In Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Kunden und von Diane Böse schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.

Ist die Nichteinhaltung der Frist für Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die Diane Böse nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

Kommt Diane Böse mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr als zwei (2) Wochen in Verzug, kann der Kunde für die Zeit des Verzugs je vollendete Woche 0,7 % des Werts der Leistung, mit der sich Diane Böse in Verzug befindet, höchstens jedoch 7% dieses Werts, als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus Verzug abgegolten. Eine weitergehende Haftung übernimmt Diane Böse im Fall des Verzugs nicht.

6.  Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung der Leistungen ist im Vertrag festgelegt.

Liegt die Arbeitszeit außerhalb der normalen Arbeitszeit, so werden folgende Zuschläge auf die Vergütung je Arbeitsstunde erhoben: 25 % an Werktagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, 50 % an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen.

Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsmäßiger Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die Diane Böse bei Vertragsabschluss genannt hatte, so ist Diane Böse auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit acht Prozent (8%) über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09. Juni 1998 jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

7.  Leistungsmängel

Sollten sich bei den von Diane Böse erbrachten Leistungen Mängel zeigen, die Diane Böse zu vertreten hat, ist Diane Böse berechtigt, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben. Mängel hat der Kunde unverzüglich nach deren Auftreten Diane Böse schriftlich anzuzeigen.

Hat der Kunde Diane Böse nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine angemessene Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder Ersatzleistungen wegen desselben Mangels fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag fristlos zu kündigen. Sofern bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz verlangt werden kann, ist ein solcher Schadensersatzanspruch begrenzt auf 7% des Werts der vom Fehler betroffenen Leistung, bei mehreren Schadensersatzansprüchen aufgrund von Fehlern jedoch auf höchstens 7% der nach dem Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung. Weitergehende Ansprüche wegen Leistungsmängeln sind ausgeschlossen; diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Gesundheitsschäden oder Tod.

8.  Gewährleistung, Haftung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Vollständige Fehlerfreiheit, z. B. bei Text- und Adressenerfassung, kann jedoch nicht gewährleistet werden. Nach Art und/oder Zahl unerhebliche Fehler stellen keine Schlechtleistung dar. Reklamationen wegen erheblicher Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung angezeigt werden.

Ansprüche des Auftraggebers wegen erheblicher Mängel der Leistung beschränken sich zunächst auf Nachbesserungen oder Ersatzleistungen. Kosten und Gefahr des Versands trägt der Auftraggeber. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung/Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder das Entgelt angemessen zu mindern. Der Auftragnehmer haftet mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Alle Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, die der Auftragnehmer gegenüber Dritten zustehen, wird dieser an den Auftraggeber abtreten.

Im Rahmen seiner vertraglichen Aufgaben haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber/Kunden gegenüber nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Der Diane Böse oder deren Mitarbeiter können nicht verantwortlich gemacht werden für:

Unterbrechungen der Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt,

den Inhalt von Briefen, die von dem Diane Böse bearbeitet werden, gegenüber Absender, Empfänger oder Dritten,

für Telefaxe, Telefonate, Email, Internet, Mitteilungen oder Handlungen irgendwelcher Art, die durch den Kunden oder Dritte aufgrund des Vertrages mit dem Diane Böse veranlasst werden.

Missverständnisse zwischen Kunden und ihren Geschäftspartnern durch unklaren Informationsaustausch,

Verzögerungen oder Unterbleiben von Mitteilungen durch Verschulden der Post oder anderer Stellen, auf deren Verhalten oder Arbeitsweise Diane Böse keinen Einfluss hat.

9   Schweigepflicht / Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und Auftragnehmer sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

Angebote und sonstige Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Der Auftragnehmer hat Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis verpflichtet.

Der Auftraggeber ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Daten-transfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

10  Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte (Briefbögen, Formulare, Anschreiben, Websites, Software usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen seinem Urheberrecht. Somit dürfen Produkte, die von dem Auftragnehmer hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden. Unautorisierter Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge.

Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Eine Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten, wird abgelehnt. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Auftraggeber über das Einverständnis des Urhebers verfügt.

11.   Vertragsdauer

Ist im Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende eines jeden Kalendervierteljahrs gekündigt werden.

Ist der Vertrag auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen worden, hat der Kunde das Recht, den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

Im Fall einer Kündigung nach der Bestimmung 10.1 hat der Kunde die bis zum Beendigungszeitpunkt von Diane Böse erbrachten Leistungen entsprechend den vertraglichen Regelungen zu vergüten. Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig nach der Bestimmung 10.2, hat er neben der bis zum Beendigungszeitpunkt geschuldeten Vergütung zusätzlich einen Betrag in Höhe von 35% der Vergütung zu zahlen.

Grobe Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen durch den Kunden oder durch die Mitarbeiter des Kunden berechtigen Diane Böse zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

12  Rücktritt, Widerruf

Bei Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers wird lediglich der bis zu diesem Zeitpunkt bei dem Auftragnehmer entstandene Aufwand geschuldet. Eventuelle Aufwendungen beauftragter Dritter sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, hat er gemäß §§ 312d, 355 BGB das Recht, sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen

Der Widerruf ist zu richten an:
Diane Böse
Kleine Düwelstraße 3
30171 Hannover
Email: mail@bürofee-hannover.de

Die Auftragsbestätigung ist zugegangen, sobald der Auftraggeber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat (z.B. durch Zugang der E-Mail auf seinem Server). Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an. Der Widerruf ist schriftlich zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb der Frist. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat; spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss.

Sofern die in Frage stehenden Leistungen sofort bzw. kurzfristig erbracht werden, wird für die geschlossenen Verträge die sofortige Ausführung vereinbart. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.

13  Anzuwendendes Recht

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte werden ebenso wie das einheitliche internationale Kaufrecht ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Der Erfüllungsort für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte werden ebenso wie das einheitliche internationale Kaufrecht ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.

14  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben diese Bedingungen und der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Klausel soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist Hannover

Hannover, den 03.03.2011